50 Jahre Kulturgesetz und Aargauer Kuratorium
Der Aargau war einer der Pioniere unter den Schweizer Kantonen, als er 1968 die Förderung, Pflege und Vermittlung von Kultur als Staatsaufgabe in einem Kulturgesetz als Staatsaufgabe festschrieb.
Als das Gesetz am 1. April 1969 in Kraft trat, war dies zugleich die Geburtsstunde des Aargauer Kuratoriums. 2019 soll dies gefeiert werden, mit dem Ziel, die Relevanz stattlicher Kulturförderung einer breiteren Öffentlichkeit in Erinnerung zu rufen. Das runde Jubiläum soll aber auch Anlass sein, auf die konkreten Aufgaben des Kuratoriums aufmerksam zu machen und diese kritisch zu erörtern. Dazu ist ein Jubiläumsprogramm geplant, das aus einer musikalisch-szenischen Festveranstaltung am 1. April 2019, einem Buch sowie dem Performancepreis Schweiz besteht.